
Wie wichtig ein Update in Sachen Arbeitsrecht ist, zeigt folgendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Der Europäische Gerichtshof entschied am 12. Februar 2009 in der Sache Klarenberg gegen Ferrotron Technologies GmbH, dass ein Arbeitsverhältnis Kraft Gesetzes auf den Betriebserwerber auch dann übergeht, obwohl dieser die Abteilung des Arbeitnehmers nicht fortgeführt, sondern mit veränderten Abläufen in die eigene Arbeitsorganisation integriert.
Damit widerspricht der Europäische Gerichtshof erneut dem Bundesarbeitsgericht, das bisher bei vergleichbaren Fallkonstellationen einen Betriebsübergang verneinte. Wie hat sich die Entscheidung auf die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Betriebsübergang ausgewirkt? Ist nun grundsätzlich auch bei einer erheblichen Änderung in Aufbau und Organisation eines übernommenen Unternehmens von einem Betriebsübergang auszugehen?
Um Ihr Unternehmen mit den aktuellen Rahmenparametern und den letzten Neuerungen zu diesem Thema vertraut zu machen, laden wir Sie zu unserer jährlichen Arbeitsrechtveranstaltung
"Aktuelle Rechtsprechung bei Betriebsübergängen"
am Dienstag, 23. März 2010 um 18:00 Uhr
in der Region Frankfurt ein.
Wir freuen uns, Herrn Peter Hoppenstaedt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, von der Kanzlei Kliemt & Vollstädt als Referenten gewonnen zu haben.
Interessierte Personalverantwortliche können sich gerne an Katharina Kaufmann @SKP AG wenden - bitte rechtzeitig, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist.