Fachglossar
Betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (beE)
Zusammenfassung der von betriebsbedingter Kündigung betroffenen Arbeitnehmer in eine beE als Grundlage zur Beantragung von Transferkurzarbeitergeld.
Bewerbungstraining
Ausschließlich Training zur Erstellung eines aktuellen Lebenslaufes und Anschreibens.
Dreiseitiger Vertrag
Vertragskonstruktion bei Einrichtung einer Transfergesellschaft, die den Übergang des Arbeitnehmers von dem Personal abbauenden Unternehmen in die Transfergesellschaft ohne Unterbrechung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ermöglicht.
Europäischer Sozialfond (ESF)
Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen bei Bezug von Transferkurzarbeitergeld innerhalb der Transfergesellschaft. Keine Pflichtleistung der Agentur für Arbeit.
Gruppenoutplacement-Beratung
Beratung zur beruflichen Neuorientierung zumeist von nicht leitenden Fachkräften in Form von Gruppen- und Einzelberatungen auf Basis einer fundierten Standortanalyse und Entwicklung der beruflichen Zielsetzung unter Berücksichtigung beruflicher und persönlicher Kompetenzen. Die Bewerbungsstrategie zielt auf eine nachhaltige Fortsetzung der beruflichen Laufbahn und schließt Branchenwechsel oder Berufswechsel grundsätzlich nicht aus.
Job Coach
Auf Basis des persönlichen Vermarktungsprofiles der Klienten identifizieren die Job Coaches Zielfirmen und kontaktieren diese.
Job Research
Aktive Unterstützung der Klienten in der Vermarktungsphase durch gezielte Job-Recherche. Auf Basis eines umfassenden Netzwerkes werden insbesondere Stellen auf dem verdeckten Arbeitsmarkt transparent.
Outplacement
Als der SKP AG-Firmengründer Dr. Stoebe 1979 erstmals Outplacement am deutschen Markt anbot, war dieser Fachbegriff in Deutschland noch nicht geläufig. Der Begriff „Outplacement“ wurde in den frühen 1960er Jahren in Amerika geprägt, als die NASA sich von Mitarbeitern trennen musste und diese mit Hilfe externer Beratung wieder neu in den Arbeitsmarkt integriert werden sollten. Mit dieser von Unternehmen finanzierten Dienstleistung erhalten ausscheidende Mitarbeiter professionelle Unterstützung bei der Wahl einer neuen beruflichen Perspektive bis hin zur erfolgreichen Neupositionierung am Arbeitsmarkt.
Potenzialorientierte Erfolgsstrategie (P.O.E.)
Basis ist die EKS®-Strategie nach Prof. Dr. Wolfgang Mewes: Energo-kybernetische Verhaltens- und Führungsstrategie, die auf der wiss. Untersuchung zahlreicher außergewöhnlicher Karriere- und Unternehmenserfolge beruht. Gemeinsam mit Prof. Mewes entwickelte der SKP-Firmengründer Dr. Stoebe auf dieser Grundlage die Beratungsstrategie für den Outplacement-Prozess in Deutschland. Die SKP AG hat diesen Ansatz im Laufe der Jahre weiterentwickelt zur Potenzialorientierten Erfolgsstrategie (P.O.E.). P.O.E. konzentriert die Beratung auf die Stärkenpotenziale des Einzelnen und fokussiert die ermittelten Kernkompetenzen auf eine eng umrissene Gruppe von Geschäftsfeldern. Für diese wird ein passgenaues Lösungsangebot entwickelt.
Profiling
Feststellung arbeitsmarktlicher Fähigkeiten der von betriebsbedingter Kündigung betroffenen Arbeitnehmer. Vorraussetzung zur Teilnahme an einer Transfergesellschaft.
Qualifizierungen
Häufig Zusammenfassung aller Leistungen für die von Kündigung betroffenen Arbeitnehmern. Bei der SKP AG ausschließlich berufsbezogene Qualifizierungen, wie zum Beispiel Schweißerkurse oder EDV-Fortbildungen.
Remanenzkosten
Personalnebenkosten des Personal abgebenden Unternehmens bei Einrichtung einer Transfergesellschaft. Die Remanenzkosten belaufen sich auf circa 50% des Arbeitnehmer-Brutto je Monat Zugehörigkeit zur Transfergesellschaft und werden monatlich von der Transfergesellschaft dem Unternehmen in Rechnung gestellt.
SGB III
Sozialgesetz, drittes Buch
Spouse
engl.: Ehegatte, Lebenspartner – Das SKP Produkt „Spouse Program“ richtet sich an Ehe- und Lebenspartner von Klienten, insbesondere bei Expat- wie auch Repat-Situationen (engl. Expatriate – Auswanderer; engl. Repatriate – Rückkehrer)
Transferagentur
Gleichbedeutend mit Transfermaßnahme innerhalb des Gruppenoutplacement
Transfergesellschaft (TG)
Gleichbedeutend mit Beschäftigungsgesellschaft, Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG) oder Auffanggesellschaft. Immer ist die gesetzliche Grundlage der Arbeit der Gesellschaft geregelt in §216b SGB III.
Transferkurzarbeitergeld (TkuG)
Ersetzt seit 2004 das bis dahin gültige Struktur Kurzarbeitergeld (Vgl. §175 SGBIII alt). Wird bei betriebsbedingten Entlassungen unter Vorraussetzung der Regelungen des §216b SGB III gezahlt (siehe auch: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__216b.html).
Transfermaßnahme
Ersetzt seit 2004 die bis dahin gültigen Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen (Vgl. §254ff SGBIII alt). Förderung von Beratungs- und Qualifizierungsleistungen an von betriebsbedingter Kündigung betroffenen Arbeitnehmern mit bis zu 50% der Kosten, jedoch maximal 2.500,- EUR (siehe auch http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__216a.html)
Transfersozialplan
Sozialplan, der über eine Abfindung hinaus Elemente des beruflichen Transfers berücksichtigt, Vgl. §112 Ziff.2a BetrVg.


